Arbeitsmediziner in Wien
Gemeinsam gesund bleiben
OA Dr. med. univ. Thomas Entner
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Arbeitsmediziner in Wien
Motivation
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Gesunde Mitarbeiter sind motivierter, produktiver und kreativer. Sie fehlen seltener, sind loyaler und zufriedener.
Wie können Sie arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle vermeiden oder reduzieren?
Wie können Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern und schützen?
Die Antwort lautet: Mit professioneller Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin ist eine Investition in Ihre wichtigste Ressource: Ihre Mitarbeiter.
Über uns
Dr. Thomas Entner
Arbeitsmediziner
Radiologe
SFK Robert Lembacher
Sicherheitsfachkraft
Leistungen
Auszug aus unserem Leistungsangebot
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Gefahrenverhütung
Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
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Evaluierung
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
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Gestaltung
Arbeitsphysiologischen, arbeitshygienischen sowie ergonomischen Fragen, insbesondere betreffend des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit- und Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
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Gefahrenverhütung
Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
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Arbeitsmittel
Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
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Mutterschutzberatung
Beratung zu Fragen bzgl. des Mutterschutzes.
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Förderung
Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz, bei der Planung von Arbeitsstätten
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Besichtigung
Besichtigung der Arbeitsstätten, sowie der Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat
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Erste Hilfe
Organisation der Ersten Hilfe
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Wiedereingliederung
Arbeitswechsels, sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess
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Arbeitsschutzausschusses
Tätigkeit im Arbeitsschutzausschuss
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Jahresbericht Erstellung
Dokumentation der Tätigkeit einschließlich der mindestens einmal jährlich zu erfolgenden Bestätigung ihrer geleisteten Einsatzzeit
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Grippeimpfungen
Influenza Impfung vor Saisonstart
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Ultraschall
Carotiden / Halsgefäße Screening, Fettleber-Screening
FAQ
Was sind die Aufgaben der Arbeitsmedizin?
Die Arbeitsmedizin hat ein Ziel: Menschen bei der Arbeit gesund zu erhalten. Dazu gehören Beratung, Prävention und eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Wir unterstützen Arbeitgeber:innen, Beschäftigte, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte – stets mit Blick auf praktische, alltagstaugliche Lösungen.
In der Praxis heißt das: regelmäßige Begehungen, strukturierte Gespräche mit den Teams, Einbindung der Sicherheitsfachkraft und – wo sinnvoll – weiterer Expert:innen. So lassen sich Belastungen früh erkennen und wirksame Maßnahmen unkompliziert umsetzen.
Sind arbeitsmedizinische Untersuchungen verpflichtend?
Bei bestimmten Tätigkeiten, etwa wenn gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe eine Rolle spielen, sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen dazu, Risiken rechtzeitig zu erkennen und die Gesundheit langfristig zu schützen.
Daneben gibt es Untersuchungen, die angeboten werden müssen – zum Beispiel die Untersuchung bei überwiegender Bildschirmarbeit. Diese ist freiwillig, hilft aber vielen Beschäftigten, Beschwerden vorzubeugen. Rechtliche Details findest du in der VGÜ (Verordnung Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz): RIS-Link.
Wer darf Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchführen?
Diese Untersuchungen dürfen ausschließlich Arbeitsmediziner:innen mit entsprechender Ermächtigung des Arbeitsinspektorats durchführen. Grundlage ist eine abgeschlossene Ausbildung in Humanmedizin, anschließend Allgemeinmedizin/Facharzt und die arbeitsmedizinische Qualifikation – oder eine Facharztausbildung in Arbeitsmedizin.
Für Betriebe bedeutet das: verlässliche Qualität, klare Zuständigkeiten und eine unabhängige ärztliche Einschätzung.
Wie ist die Bestellung von Arbeitsmediziner:innen geregelt?
Unternehmen erfüllen ihre gesetzliche Pflicht auf unterschiedlichen Wegen – je nach Größe und Struktur:
- angestellte Arbeitsmediziner:innen (häufig in größeren Betrieben),
- externe Arbeitsmediziner:innen auf Werkvertragsbasis,
- Unterstützung durch Präventionszentren der Unfallversicherungsträger (z. B. AUVA) für Arbeitsstätten bis 50 Mitarbeiter:innen.
Wichtig ist, dass die Betreuung zum Unternehmen passt – fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich.
Was ist Präventionszeit – und wer hat sie zu leisten?
Ab etwa 50 Mitarbeiter:innen an einem Standort (oder mehr als 250 im gesamten Unternehmen) müssen Präventivdienste organisiert werden. Die jährliche Mindestpräventionszeit richtet sich nach Anzahl und Belastung der Mitarbeiter:innen – so wird die Betreuung dorthin gelenkt, wo sie am meisten bringt.
Typische Aufteilung der Zeit: rund 35 % Arbeitsmedizin, 40 % Sicherheitsfachkraft und 25 % für weitere Fachleute (z. B. Arbeits- und Organisationspsychologie). Ein praktisches Beispiel: Büro mit 100 VZÄ und geringer körperlicher Belastung → 100 × 1,2 h = 120 h/Jahr; davon etwa 42 h AM, 48 h SFK, 30 h weitere.
Zur schnellen Kalkulation gibt’s diesen Rechner: eval.at Präventionszeit.
Wie komme ich als Privatperson zu einer/einem Arbeitsmediziner:in?
Arbeitest du in einer Arbeitsstätte mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen, hat dein Betrieb in der Regel eine arbeitsmedizinische Betreuung. Die Sprechstundenzeiten sind meist gut sichtbar (Intranet, Aushang). Du kannst sie unkompliziert nutzen – vertraulich und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber dem Unternehmen.
Gut zu wissen: Die Kosten trägt dein Arbeitgeber. Krankmeldungen stellt die Arbeitsmedizin in der Regel nicht aus – hier ist meist die Hausärztin/der Hausarzt zuständig.
Gutachten für ein laufendes Pensionsverfahren?
Das bieten wir nicht an. Unser Schwerpunkt ist die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Nach längerer Erkrankung kann beispielsweise eine Wiedereingliederungsteilzeit sehr hilfreich sein – den Antrag stellen in der Regel die Arbeitsmediziner:innen deines Betriebs, alternativ fit2work oder selbstständige AM.
Mehr Infos findest du bei der ÖGK: Wiedereingliederungsteilzeit.
Arbeitsmedizin auf Kassenleistung?
Arbeitsmedizinische Leistungen sind keine Kassenleistungen. Wenn dein Betrieb betreut wird, kannst du die Sprechstunden aber kostenfrei nutzen – die Kosten sind für Beschäftigte abgedeckt. Private Leistungen sind nach Rücksprache möglich.
Führerscheinuntersuchung – wo?
Das übernehmen wir nicht. Zuständig sind sachverständige Ärzt:innen bzw. Amtsärzt:innen. Bitte beachte die „Hausarztregel“: In den letzten 5 Jahren darf keine Behandlung bei der/dem ausgewählten Ärzt:in stattgefunden haben.
Hier findest du Anlaufstellen: Ärzt:innen-Suche für Führerscheinuntersuchungen.
Gefährdungsbeurteilung
Entwickeln Verbesserungsmaßnahmen, veranlassen deren Umsetzung und kontrollieren deren Effizienz, und klären individuelle Gesundheitsstörungen hinsichtlich ihrer arbeitsbedingten UrsachenGesundheitsberatung
Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, inkl. individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung
Unfallprävention
Vermeidung von Erschwernissen und UnfallgefahrenBerufskrankheiten
Vorbeugung, Erkennung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten